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Das Planetarium bemüht sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit ihrer Website, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang des Online-Angebots zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

EU-Richtlinie 2016/2102

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 19. Februar 2026 erstellt.

Die Bewertung beruht auf einer internen Prüfung durch die verantwortliche öffentliche Stelle.


Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Website ist derzeit überwiegend barrierefrei. Sie erfüllt größtenteils die Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), Konformitätsstufe AA.

Welche Bereiche sind barrierefrei?

  • Texte und Links sind kontrastreich gestaltet
  • Bilder und Grafiken sind mit Alternativtexten versehen
  • Die Inhalte lassen sich mit Tastatur und Maus bedienen
  • Die Seitenstruktur ist logisch aufgebaut und für Screenreader lesbar
  • Seitentitel sind klar und beschreiben den jeweiligen Seiteninhalt
  • Audiodateien verfügen über Transkriptionen

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden

  • Ein Kontrastmodus wird bald zur Verfügung stehen

  • Angebotenes Material wie PDF-Dokumente und anderes Material, das zur Ansicht und zum Download angeboten wird, wurde teilweise nicht barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neu gestaltet.

  • Eingebettete Videos sind möglicherweise nicht mit Untertiteln versehen

  • Verlinkte externe Seiten und Dokumente sind nicht in jedem Fall barrierefrei

  • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht unbedingt barrierefrei

Begründung:

Der Kosten- und Ressourcenaufwand für die Beseitigung der Barrieren auf der aktuellen Website steht bisher noch nicht ausreichend zur Verfügung. Wir sind bemüht, die bisherigen Barrieren bis Ende 2028 zu beseitigen und einen barrierefreien Webauftritt nach BITV 2.0 und WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA bereitzustellen.


Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular.

Sie haben weitergehenden Klärungsbedarf?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Dieses Amt wurde als "Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik" für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.